FAQ FÜR FACHKRÄFTE

Ab 1. Juli 2024 übernimmt die obligatorische Krankenversicherung die HIV-PrEP – unter bestimmten Bedingungen. Das hat Auswirkungen auf Versorgung und Kosten.
 
Bereiten Sie sich jetzt darauf vor: Damit Ihre Klient:innen PrEP über die Krankenkasse abrechnen können und unterbruchsfrei vor HIV geschützt sind.

OKP-Kostenübernahme der HIV-PrEP per 1. Juli 2024

Seit 1. Juli 2024 übernimmt die obligatorische Krankenversicherung die HIV-PrEP unter bestimmten Bedingungen. Was muss ich wissen?

Was bedeutet diese Entscheidung für die PrEP-Verfügbarkeit in der Schweiz?

Um PrEP über die Krankenkasse zu erhalten, müssen PrEP-Nutzer:innen ab Juli 2024 ein SwissPrEPared-Zentrum aufsuchen. Die Nutzer:innen müssen jedoch weder am SwissPrEPared-Programm oder an der Studie teilnehmen. Es gibt einige Regionen in der Schweiz, in denen durch diese Veränderung keine PrEP mehr verfügbar sein wird. Zusätzlich gibt es, vermutlich insbesondere in den Städten, auch einige Haus- und andere Ärzt:innen, die heute PrEP verschreiben, aber nicht bei SwissPrEPared assoziiert sind. Es kann zu einer erhöhten Nachfrage kommen. Bereiten Sie sich darauf vor. Entscheidend ist, dass der Zugang zu PrEP unterbruchsfrei gewährleistet ist, auch für Klient:innen, die zu Ihnen gewechselt haben. Helfen Sie mit, damit es zu keinen Versorgungsproblemen kommt.

Meine Praxis oder Klinik ist heute nicht bei SwissPrEPared assoziiert. Kann ich teilnehmen?

Ja. Zentren, die an interessiert sind, wenden sich möglichst rasch an SwissPrEPared.
Von neuen Zentren wird erwartet, dass sie ein bestimmtes Minimum an Patient:innen einschliessen. Hausärzt:innen mit einer kleinen Anzahl von PrEP-Nutzern wird empfohlen, Überweisungen an SwissPrEPared-Zentren auszustellen.

Sollen wir weiterhin PrEP anbieten, die selbst bezahlt wird?

Unbedingt. Idealerweise bieten Sie PrEP sowohl auf Abrechnung über OKP wie auf eigene Rechnung an. Es wird Klient:innen geben, die aus persönlichen, finanziellen oder rechtlichen Gründen nicht über OKP abrechnen können oder wollen. Es ist wichtig, dass ihnen die PrEP weiterhin zur Verfügung steht.

Wird das Originalpräparat (Truvada®) oder ein Generikum von der Versicherung erstattet? Zu welchem Preis?

Empfohlen ist das Kombinationspräparat Tenofovir 245mg/Emtricitabin 200mg. Die Krankenversicherung übernimmt nur die Kosten für diejenigen Medikamente, die auf der Spezialitätenliste aufgeführt sind. Dies sind die Präparate von Mepha und von Viatris (Stand vom 15. Juli 2024). Der Höchstvergütungspreis ist auf CHF 72.- festgelegt.Über den Online-Versand der Apotheke Schaffhauserplatz (www.swissprep.ch) ist das Produkt für nur CHF 49.- erhältlich. Informieren Sie Patient:innen entsprechend, um Kosten zu sparen.

Kann PrEP auch durch nicht-ärztliche Fachpersonen abgerechnet werden?

Ja. Medizinische Konsultationen können an «Hilfspersonen» delegiert werden. Die ärztlich verantwortliche Person muss aber sowohl räumlich wie zeitlich vor Ort und persönlich verfügbar sein. Für die Möglichkeit, über die OKP abzurechnen, muss ein Anbieter als Leistungserbringer berechtigt sein. Eine Assoziierung bei SwissPrEPared ist dafür nicht ausreichend. Die Regelungen dazu sind kantonal verschieden.

Wo erfahre ich mehr zu medizinischen Aspekten der PrEP?

Die Guidelines der PrEP wurden aktualisiert und werden demnächst im Bulletin des BAG veröffentlicht (Stand vom 15. April 2024). Bei weitergehenden Fragen ist der infektiologischen Konsiliardienst im Spital in Ihrer Region die richtige Anlaufstelle.

Welche Praxen und Kliniken können die PrEP über die Krankenkasse abrechnen?

Die beteiligten Zentren finden sich auf der Website von SwissPrEPared.

Was gilt es, bezüglich Datenschutzes zu beachten?

Sexuelle Gesundheit und Sexualität sind in der ärztlichen Praxis bis heute stark stigmatisierte Themen. Insbesondere sexuelle Minderheiten haben bis heute grosse Herausforderungen bezüglich Vertrauens, Zugang und Ressourcen im Gesundheitssystem, das zeigen auch jüngste Studien des BAG. Deshalb ist es entscheidend, dass Fachpersonen ein verlässliches, vertrauensvolles und geschütztes Klima schaffen. Beispielsweise junge Erwachsene, die noch über die Krankenkasse der Eltern versichert sind, müssen beispielsweise darüber aufgeklärt werden. Es kann aber vorkommen, dass die Krankenversicherungen nach Begründungen für die Kostenübernahme verlangen. Formal sollte nur der vertrauensärztliche Dienst der Versicherung diese Möglichkeit haben. In der Praxis werden Sie aber oft von anderen Abteilungen kontaktiert. Diesen Personen sollten Sie niemals höchstpersönliche Daten zu sexuellem Verhalten geben. Bitten Sie darum, dass der vertrauensärztliche Dienst einen schriftlichen Antrag auf Begründung der Leistung stellt. Übermitteln Sie in diesem Falle aber keinesfalls die gesamte Anamnese, sondern nur gerade so viel wie nötig, um die Kostenübernahme zu begründen.